ANMELDUNG FÜR DEN KOMMENDEN JAHRGANG 5
Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
das Anmeldeverfahren für das kommende Schuljahr 26/27 startet!
In diesem Jahr haben wir drei Anmeldetage nach Grundschulen eingeteilt. Sollten Sie an dem für die Grundschule Ihres Kindes vorgesehenen Tag überhaupt nicht kommen können, wählen Sie gern einen anderen Tag oder melden Sie sich telefonisch.
Über diesen Link können Sie sich ab sofort online anmelden.
Dies allein reicht jedoch nicht aus, bitte buchen Sie sich ZUSÄTZLICH auch einen persönlichen Termin über diesen QR-Code oder diesen Link:

Die Anmeldungen vor Ort (zusammen mit Ihrem Kind!) finden an folgenden Tagen jeweils von 8-12 und von 14-17 Uhr statt:
- Brüder-Grimm-Schule Letter: Montag, den 13.4.26
- Regenbogenschule Letter: Dienstag, den 14.4.26
- Astrid-Lindgren-Schule, GS Dedensen, GS Mühlenfeld: Mittwoch, 15.4.26
Fragen zu unserer Schule und den Anmeldungen können Sie auch gerne telefonisch unter 0511-400-3980 im Sekretariat stellen.
Oder kommen Sie einfach zu unserem Tag der offenen Tür am 19.3.26 von 16-19 Uhr.
Bringen Sie folgende Unterlagen zur persönlichen Anmeldung mit:
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kopie des Halbjahreszeugnisses Jg. 4
- Schwimmpass zum Nachweis der Schwimmkenntnisse
- ggf. Protokollbogen des letzten Beratungsgespräches
- ggf. Bescheinigung zur Feststellung sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
- ggf. aktueller Leistungsbescheid vom Jobcenter
- ggf. Vollmacht für die Anmeldung
- ggf. Anmeldung für die Bibliotheksausleihe
Hier noch einmal alle Formulare und Informationsschreiben zum selber ausdrucken zusammengefasst:
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- Anmeldung Jg. 6-11
- Anmeldung Ganztag
- Vollmacht für die Anmeldung (ist nötig, wenn nur ein Elternteil anwesend sein kann)
- Materialliste
- Mittagessen
- Schließfach
- Anmeldung für die Bibliotheksausleihe für unsere tolle Schulbibliothek
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Informationen zum Lernmittelkauf und Lernmittel-Ausleihverfahren finden Sie hier.
Alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler, die im Schulbezirk Seelze wohnen, werden am Georg-Büchner-Gymnasium aufgenommen! Nur die Eltern, die Ihre Kinder im Ganztag angemeldet haben, erhalten eine gesonderte Zu- oder Absage. Kinder die nicht für den Ganztag berücksichtigt werden können, werden automatisch einer Regelklasse zugeordnet und sind natürlich auch aufgenommen.
Zum Ausleihverfahren hier noch einige Informationen:
Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder)
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe
- § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
- Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG)
- Asylbewerberleistungsgesetz.
Für die Freistellung vom Entgelt erhalten die Schulen pauschalierte Ausgleichszahlungen nach Maßgabe des Haushaltsplanes. Die Höhe dieser Zahlungen orientiert sich an den Beträgen, die bei der entgeltlichen Ausleihe im vorangegangenen Schuljahr in den einzelnen Schulformen durchschnittlich für eine Schülerin oder einen Schüler entrichtet worden sind.
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