GLEICHSTELLUNG AM GBG

Unserem Leitbild entsprechend versuchen wir, die Schülerinnen und Schüler in ihrer jeweiligen Individualität in den Mittelpunkt unseres pädagogischen Handelns zu stellen. Auch der Individualität der Lehrkräfte begegnen wir aufmerksam und setzen uns dafür ein, für jede Kollegin und jeden Kollegen passende Arbeitsbedingungen zu gestalten und insofern unserer Aufgabe, die Gesundheit der Lehrenden zu fördern, gerecht zu werden. Darüber Kommunikation und Austausch innerhalb der Lehrer*innenschaft (inklusive Schulleitung) sind ein wichtiges Anliegen, um die Arbeitszufriedenheit und Motivation zu stärken und aufrechtzuerhalten.

Das Georg-Büchner Gymnasium betrachtet sowohl Teilzeit- als auch Vollzeitlehrkräfte als besondere Ressource für die Schule und trifft Maßnahmen, um dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz vom 01.01.2011, das dem Gleichstellungsplan des GBG zu Grunde liegt, zu entsprechen.

AUSZUG AUS DEM NDS. GLEICHBERECHTIGUNGSGESETZ

„(1) Ziel dieses Gesetzes ist es,

  1. für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu fördern und zu erleichtern sowie
  2. Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen.

(2) Um die Zielsetzung dieses Gesetzes zu erreichen, sind nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften

  1.  Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Frauen und Männer ihre Erwerbsarbeit mit ihrer Familienarbeit vereinbaren können.
  2. das Handeln der Verwaltung stärker durch Frauen zu prägen und weibliche und männliche Sichtweisen und Erfahrungen sowie die Erfahrungen aus einem Leben mit Kindern einzubeziehen.
  3. die berufliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen und gleiche berufliche Chancen herzustellen.
  4. Nachteile, die Männer und Frauen aufgrund ihrer geschlechtlichen Unterschiedlichkeit oder ihrer Geschlechterrolle erfahren, zu beseitigen oder auszugleichen und
  5. Frauen und Männer in den Vergütungs-, Besoldungs- und Entgeltgruppen einer Dienststelle, in denen sie unterrepräsentiert sind, sowie in Gremien gerecht zu beteiligen.

(3) Alle Dienststellen und die dort Beschäftigen, insbesondere solche mit Vorgesetztenoder Leitungsaufgaben, sind verpflichtet, die Zielsetzung dieses Gesetzes zu verwirklichen.“

 

FRAUENVERSAMMLUNG

Am GBG wird einmal pro Jahr eine Frauenversammlung durchgeführt, Themen sind u.a. Teilzeit- und Mutterschutzregelungen sowie Informationen zu Gesetzen und Erlassen rund um das Thema Elternzeit, Ruhegehalt und Sonderurlaubsverordnungen.

GENDERGERECHTE SPRACHE

Sprache prägt unsere Wahrnehmung. Unser Ziel ist die Gleichstellung der Geschlechter. Dazu müssen wir auch in der Sprache die Geschlechter gleich behandeln, denn  dies ist ein wichtiger Schritt zur Realisierung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit.

GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE

  • Katrin Bögershausen: katrin.boegershausen@gbg-seelze.eu
  • Johanna Land: johanna.land@gbg-seelze.eu

Schulprogramme