SCHULVORSTAND

 

Nur einige wichtige Punkte seien hieraus zitiert:

Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.

Der Schulvorstand entscheidet über

1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,

2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,

3. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),

4. die Ausgestaltung der Stundentafel,

5. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22) sowie

6. Grundsätze für
a) die Durchführung von Projektwochen,
b) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
c) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.

Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung.
Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

Der Schulvorstand am GBG besteht aus acht Vertretern der Lehrer*innenschaft (einer von Ihnen ist automatisch der Schulleiter, die anderen werden aus dem Kollegium gewählt), vier Schüler*innenvertretern und vier Elternvertretern.

In der Vergangenheit wurden alle wichtigen Entscheidungen, die die Schule als Ganzes betreffen, und bei deren Realisierung es auf eine möglichst breite Basis ankommt, zunächst in der Gesamtkonferenz diskutiert bevor sie im Schulvorstand zur Abstimmung gebracht wurden. So lässt sich sicherlich auch in Zukunft ein möglichst breiter Konsens herstellen und erreichen, dass Schulentwicklung nicht nur ein leeres Schlagwort bleibt.

 

Der Schulvorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Lehrer*innenvertreter

  • Herr Schmidt
  • Herr Dr. Schmidt
  • Herr Möhring
  • Herr Kaufmann
  • Frau Baksmeier
  • Frau Bögershause
  • Frau Dupke
  • Herr Emmel
  • Frau Elspaß
  • Frau Arbogast

Elternvertreter

  • Frau Berwig
  • Frau May
  • Frau Schepeler
  • Herr Systermans

Schulprogramme