REGELN UND VEREINBARUNGEN

An einer so großen Schule wie dem GBG bedarf es klarer Absprachen und Regeln, die das tägliche Miteinander und das Verhalten auf dem Gelände der Schule regeln.

Bei Eintritt in die Schule wird von allen Vertragspartnern, d.h. den Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern eine Schulvereinbarung unterzeichnet.

Entschuldigungsverfahren

Das Entschuldigungsverfahren am GBG

Liebe Schülerin, lieber Schüler, liebe Erziehungsberechtigte!

Im Laufe der Schulzeit gibt es bei allen Lernenden Zeitpunkte, an denen der Unterricht nicht besucht werden kann. Im Folgenden sind die Regeln beschrieben, die für einen solchen Fall gelten.

Im GBG-Schulplaner, den jeder Lernende zu Anfang des Schuljahres erhält, befinden sich zwei Doppelseiten mit den Absenzbögen für das 1. und 2. Halbjahr des aktuellen Schuljahrs. Sie ersetzen die schriftlichen Entschuldigungsschreiben der Erziehungsberechtigten.

 

Grundsätzlich gilt:

  • Arzttermine sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Falls dies gar nicht möglich ist, muss über den Besuch eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Über absehbare und langfristig planbare Termine sind in der Sek I Klassenleitung und Fachlehrer vorab zu informieren, nur so kann eine Ersatzleistung gewährt werden. In der SEK II muss rechtzeitig vor einer Klausur ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden (nachträgliche Entschuldigungen für z.B. Führerscheinprüfung werden nicht anerkannt).
  • Beurlaubungen bis zu einem Tag können bei Klassenlehrer/in bzw. Jahrgangsleiter/in beantragt werden. Beurlaubungen über mehrere Tage und Beurlaubungen vor und nach den Ferien müssen beim Schulleiter beantragt werden. Urlaubspläne sind kein Genehmigungsgrund. Beurlaubungen müssen mindestens zehn Tage vorher beantragt werden.

 

Im Fall einer Abwesenheit aus Krankheitsgründen:

  • Es soll ein/e Mitschüler/in informiert werden, der/die in der Schule die Fachlehrkräfte über die Krankheit informiert.
  • Diese Abmeldung ersetzt nicht die Entschuldigung im Absenzbogen mit Unterschrift!
  • Bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern unterschreiben die Eltern die den Zeitraum betreffende Zeile des Absenzbogens (spätestens am 3. Tag nach Wiedererscheinen). In besonderen Fällen kann die Klassenlehrkraft eine ärztliche Bescheinigung einfordern.
  • Ist wegen Erkrankung die Teilnahme an einer Klassenarbeit / Klausur nicht möglich, muss die zugehörige Spalte im Absenzbogen angekreuzt sein. Nur so kann eine Ersatzleistung gestattet werden.
  • Auch stundenweises Fehlen muss entschuldigt werden. Diese Einzelstunden werden zu Fehltagen addiert.
  • Der Absenzbogen muss der Klassenleitung und den Lehrkräften vorgelegt werden, bei denen Kursunterricht versäumt wurde.
  • Nicht (rechtzeitig) entschuldigte Fehltage werden im Zeugnis entsprechend vermerkt.
  • Die Absenzbögen werden am Schuljahresende bei Klassen- bzw. Jahrgangsleiter/in abgegeben.
Schulvereinbarung

Präambel

Wir – Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Eltern des Georg-Büchner-Gymnasiums - bilden eine Schulgemeinschaft, die von kritikfähigem, verantwortungsbewussten Verhalten und Handeln geprägt ist. Dies schließt ein Schulklima von gegenseitiger Achtung und Wertschätzung ein.

  • Wir engagieren uns und zeigen Interesse für die Belange der Schule und des Unterrichts,
  • Wir nehmen aktiv am Schulleben teil und
  • Wir gehen freundlich, hilfsbereit und respektvoll miteinander um.
  • Beim Austragen von Konflikten verzichten wir auf Gewalt.

Für uns Schülerinnen und Schüler gilt:

  1. Wir sind bereit zu lernen.
  2. Wir zeigen uns dem Unterrichtsangebot gegenüber offen und nehmen kooperativ und kritisch am Unterricht teil.
  3. Wir sind zuverlässig. Insbesondere erscheinen wir pünktlich zum Unterricht und erledigen unsere Hausaufgaben sorgfältig und gewissenhaft.
  4. Wir achten auf Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen und auf dem Schulgelände. Wir behandeln Schuleigentum pfleglich und sorgsam.

Für uns Lehrerinnen und Lehrer gilt:

  1. Wir behandeln alle Schülerinnen und Schüler fair und gleich und machen bei
    Fehlverhalten einzelner Schülerinnen und Schüler nicht die ganze Klasse verant­wortlich.
  2. Bei problematischen Veränderungen im Sozial- und Lernverhalten führen wir rechtzeitig Gespräche mit den Beteiligten.
  3. Wir vermitteln über die Lerninhalte die notwendigen Lern- und Arbeitsformen.
  4. Wir zeigen Offenheit, wenn wir von Eltern angesprochen werden.
  5. Wir halten Fachkonferenzbeschlüsse ein und besprechen die Hausaufgaben.
  6. Wir teilen den Leistungsstand häufig und regelmäßig mit.
  7. Wir beginnen den Unterricht pünktlich.

Für uns Eltern gilt:

  1. Wir interessieren uns für die schulische Arbeit unserer Kinder.
  2. Wir unterstützen unsere Kinder bei der Bewältigung ihrer schulischen Pflichten und Probleme.
  3. Wir wenden uns in Problemsituationen zunächst an die betreffende Lehrkraft bzw. die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.
  4. Wir arbeiten konstruktiv mit den Lehrkräften zusammen.
  5. Wir nehmen unsere Erziehungsverantwortung ernst.
Schulordnung

Das Zusammenleben in einer großen Gemeinschaft erfordert das einhalten bestimmter Regeln.

  1. Der Unterricht beginnt für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Schülerinnen und Schüler pünkt­lich, damit keine Unterrichtszeit verlorengeht.
  2. Der/die Klassensprecher/in informiert den Stundenplaner oder das Sekretariat, wenn die Lehr­kraft 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht erschienen ist.
  3. Der Unterricht ist Arbeitszeit. Störungen werden vermieden. Handys und andere elektronische Geräte sind abzuschalten, ansonsten sind die Lehrkräfte berechtigt sie an sich zu nehmen. Essen ist in der Regel im Unterricht nicht erlaubt.
  4. Lehrer/innen und Schüler/innen leisten einen Beitrag zum Energiesparen, indem sie beim Verlas­sen der Klasse die Fenster schließen und das Licht ausschalten.
  5. Nach der Beendigung des Unterrichts werden die Klassenräume in einen ordnungsgemäßen Zu­stand versetzt, Tafel gesäubert, Stühle auf die Tische gestellt, der Abfall wird getrennt entsorgt (Mülltrennung).
  6. Schüler/innen verlassen in den großen Pausen die Klassenräume und halten sich in den Schulstraßen und auf dem Schulhof auf. Der Aufenthalt in den Clustern des Hauptgebäudes und des Westflügels sowie in den Türmen des Südflügels ist nicht erlaubt. Die Fachlehrer sorgen nach der Stunde für das Verlassen dieser Bereiche.
  7. Laufen, Toben und das Spielen mit Bällen sind auf dem Schulhoferlaubt, nicht jedoch im gesamten Gebäude. Mit festen Bällen darf nur auf dem Bolzplatz Südflügel, auf der Wiese vor dem Hauptgebäude oder beim Basketballplatz im Bereich vor der großen Sporthalle gespielt werden.
  8. Entstehende Abfälle werden im gesamten Gebäude getrennt entsorgt, kein Müll landet auf dem Boden. Bereiche mit Sitzplätzen werden sauber hinterlassen.

Rechtliche Bestimmungen, an die Lehrer, Schüler und Eltern gebunden sind, helfen die Ordnung in der Schule aufrecht zu erhalten.

  1. Waffen (siehe Waffenerlass), Feuerwerkskörper, Drogen und alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht werden.
  2. Besucher oder Schulfremde müssen sich im Sekretariat anmelden.
  3. Schüler/innen der SEK I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nur mit der Erlaubnis der Lehrkraft verlassen.
  4. Schüler/innen behandeln Einrichtung und Ausstattung der Schule schonend. Die von ihnen ange­richteten Schäden müssen ersetzt werden.
  5. Die Toiletten werden nur zweckentsprechend genutzt und aus hygienischen Gründen sauber ge­halten.
  6. Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände ist nicht gestattet.
Ordnung und Regeln im Gebäude Süd

Für Jahrgang 5 und 6 gilt:

Die Regeln, die bisher am Georg-Büchner-Gymnasium gelten, sind auch bindend für das Gebäude "G-B-G - Süd". Oberstes Ziel ist, dass friedlich und höflich miteinander umgegangen und dass das Schuleigentum achtsam genutzt wird.

  1. Vor Unterrichtsbeginn und am Ende der großen Pausen sammeln sich die Schüler-/innen vor dem Haupteingang. Sie betreten mit dem ersten Gong das Schulgebäude.
  2. Während der Unterrichtszeit muss in der Halle und den Treppenaufgängen Ruhe eingehalten werden.
  3. Schüler und Schülerinnen halten sich in den großen Pausen und morgens vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle auf. Der Aufenthalt auf weiteren Schulhöfen und in der Cafeteria ist gestattet.
  4. Das Betreten der Türme, das Aufsuchen der Klassen- und Fachräume findet erst dann statt, wenn der Lehrer oder die Lehrerin die Gruppe aus der Halle abholt. Die Klassen/Gruppen warten vor den Glastüren der Klassentrakte (Türme). Ausnahme: Nach dem ersten Klingeln können sich Lerngruppen zu den Fachräumen Kunst, Musik, Naturwissenschaften und den Sporthallen begeben.
  5. In den kleinen Pausen bleiben Schülerinnen und Schüler in der Regel in ihren Klassenräumen.
  6. Die Fenster bleiben in den kleinen Pausen in den Klassen-/Fachräumen nur gekippt, sie dürfen nicht ganz geöffnet werden.
  7. In den Großen Pausen verlassen die Schüler-/innen die Klassenräume. Die Klassenräume werden abgeschlossen.
  8. In der Halle gilt: Das Toben, Rennen und Ballspielen ist verboten. Während freier Unterrichtsphasen und nach dem Unterricht nutzen Schüler-/innen die Halle als Aufenthaltsort und zum Arbeiten. Die Stühle werden nach dem Benutzen wieder an die Tische zurückgestellt. Das Betreten der Bühne und der Bühnentreppen und das Benutzen der Sitzklötze sind nur erlaubt, wenn Lehrer und Lehrerinnen dieses gestatten und beaufsichtigen.
  9. Das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art ist überall verboten.
  10. Die Klassen erledigen sorgsam ihre Ordnungsdienste im Klassenraum (Tafeldienst, geordnete Müllentsorgung, Fegedienst) und die Revierdienste im Schulgelände.
  11. Im Krankheitsfall übernehmen die Sekretärinnen das "Verarzten" kleiner Wunden. Sie entscheiden, ob der Schulsanitätsdienst hinzugezogen wird. Sollen Schülerinnen oder Schüler aus Krankheitsgründen die Schule verlassen, müssen Lehrerinnen oder dies entscheiden und im Klassenbuch vermerken.

Für die Schüler und Schülerinnen der Oberstufe gilt:

I Die Schüler und Schülerinnen dürfen die Türme vor Stundenbeginn betreten.
II Die Fachräume dürfen vor Stundenbeginn aufgesucht werden.
III Die Pausenhalle ist für Jg. 5 und 6. ausgerichtet: Oberstufenschüler-/innen besuchen in der Regel in den großen Pausen das Hauptgebäude und die das Hauptgebäude angrenzenden Grünflächen.

 

Schulprogramme