Schulordnung und Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte

Bei Eintritt in die Schule wird von den Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern eine Schulvereinbarung unterzeichnet sowie die Schulordnung und andere Regeln zur Kenntnis genommen. Durch unser neues Schulgebäude werden im laufenden Schuljahr, nachdem der Schulplaner bereits in den Druck gegangen ist, noch einige Regeln aktualisiert.

Diese Regeln zur Schulordnung sowie zur Nutzung digitaler Endgeräte in Pausen und Freistunden findet ihr hier:

Schulordnung

Das Zusammenleben in einer großen Gemeinschaft erfordert das einhalten bestimmter Regeln.

  1. Der Unterricht beginnt für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Schülerinnen und Schüler pünkt­lich, damit keine Unterrichtszeit verlorengeht.
  2. Der/die Klassensprecher/in informiert den Stundenplaner oder das Sekretariat, wenn die Lehr­kraft 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht erschienen ist.
  3. Der Unterricht ist Arbeitszeit. Störungen werden vermieden. Handys und andere elektronische Geräte sind abzuschalten, ansonsten sind die Lehrkräfte berechtigt sie an sich zu nehmen. Essen ist in der Regel im Unterricht nicht erlaubt.
  4. Lehrer/innen und Schüler/innen leisten einen Beitrag zum Energiesparen, indem sie beim Verlas­sen der Klasse die Fenster schließen und das Licht ausschalten.
  5. Nach der Beendigung des Unterrichts werden die Klassenräume in einen ordnungsgemäßen Zu­stand versetzt, Tafel gesäubert, Stühle auf die Tische gestellt, der Abfall wird getrennt entsorgt (Mülltrennung).
  6. Schüler/innen verlassen in den großen Pausen die Klassenräume und halten sich in den Schulstraßen und auf dem Schulhof auf. Der Aufenthalt in den Clustern des Hauptgebäudes und des Westflügels sowie in den Türmen des Südflügels ist nicht erlaubt. Die Fachlehrer sorgen nach der Stunde für das Verlassen dieser Bereiche.
  7. Laufen, Toben und das Spielen mit Bällen sind auf dem Schulhoferlaubt, nicht jedoch im gesamten Gebäude. Mit festen Bällen darf nur auf dem Bolzplatz Südflügel, auf der Wiese vor dem Hauptgebäude oder beim Basketballplatz im Bereich vor der großen Sporthalle gespielt werden.
  8. Entstehende Abfälle werden im gesamten Gebäude getrennt entsorgt, kein Müll landet auf dem Boden. Bereiche mit Sitzplätzen werden sauber hinterlassen.

Rechtliche Bestimmungen, an die Lehrer, Schüler und Eltern gebunden sind, helfen die Ordnung in der Schule aufrecht zu erhalten.

  1. Waffen (siehe Waffenerlass), Feuerwerkskörper, Drogen und alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht werden.
  2. Besucher oder Schulfremde müssen sich im Sekretariat anmelden.
  3. Schüler/innen der SEK I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nur mit der Erlaubnis der Lehrkraft verlassen.
  4. Schüler/innen behandeln Einrichtung und Ausstattung der Schule schonend. Die von ihnen ange­richteten Schäden müssen ersetzt werden.
  5. Die Toiletten werden nur zweckentsprechend genutzt und aus hygienischen Gründen sauber ge­halten.
  6. Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände ist nicht gestattet.
Regeln für die Nutzung digitaler Endgeräte in den Pausen und Freistunden

Regeln für die Nutzung digitaler Endgeräte in den Pausen und Freistunden

Allgemein akzeptiert wird, dass Handys und Smartphones während Veranstaltungen empfangsbereit, jedoch stumm- und vibrationslos geschaltet werden, sodass die Veranstaltung nicht gestört wird. Man kennt das von Kinobesuchen, Konzerten, Theatervorstellungen, Musicals, Opernaufführungen usw. Kurz überall da, wo Menschen zusammenkommen, um sich gegenseitige Aufmerksamkeit und Respekt zu zollen.

Dieses ist in der Schule nicht anders und bezieht sich auf den Unterricht und die Pausen.

Um unseren Schülerinnen und Schülern einen Ort zu bieten, an dem das Lernen miteinander und der direkte Austausch untereinander im Mittelpunkt stehen, gelten an unserer Schule die folgenden Regeln:

  • Für alle Schülerinnen und Schüler gilt, dass ein mitgeführtes digitales Endgerät während der Schulzeit im Flugmodus und nicht sichtbar in einer Tasche zu sein hat.
  • Diese Regelung gilt bereits beim Betreten des Schulgeländes und während der Pausen, wobei das Hören von Musik bis zum ersten Klingeln (7:57 Uhr) erlaubt bleibt.
  • Eine Ausnahme gilt für die Oberstufenschüler/innen der Sekundarstufe II (ab der Einführungsphase), denen ausschließlich in den Freistunden eine Nutzung der Geräte ab dem Stundenklingeln gestattet ist. Diese Nutzungserlaubnis gilt jedoch nicht im Südflügel.
  • Im Unterricht können die Geräte nur in Absprache mit den Lehrkräften eingesetzt werden.
  • Beginnend mit dem neunten Jahrgang soll den Schüler/innen die Nutzung von Laptops oder Tablets zu unterrichtlichen Zwecken ermöglicht werden. Die Entscheidung liegt bei der Lehrkraft, eine Abweichung hiervon soll begründet werden. Die Schüler/innen müssen für alle Fälle analoge Materialien bereithalten.

Bei Verstößen gegen diese Regeln werden wir das digitale Endgerät einziehen. Es kann dann am selben Tag nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden. Zusätzlich werden die Vorfälle dokumentiert, um bei einer Wiederholung mit einer Erziehungsmaßnahme zu reagieren.

Auf außerschulischen Veranstaltungen, z.B. Klassenfahrten, regeln die betreuenden Lehrkräfte die Nutzung der Geräte in Absprache mit den Eltern.

Hier geht’s zu weiteren Regeln und Vereinbarungen am GBG…

Schulprogramme