Möchten Sie ihr Kind für den kommenden Jg. 5 am GBG anmelden, geht dies ab sofort nur noch nach telefonischer Terminabsprache (Tel. 0511 4003980).
Sollten Sie Ihr Kind für die Ganztagsklasse anmelden wollen, finden Sie hier den Antrag zum Besuch einer Ganztagsklasse.
Allgemeine Informationen zur Anmeldung:
Es gibt die Möglichkeit, die Lernmittel selbst anzuschaffen oder am Ausleihverfahren teilzunehmen.
Hier finden Sie die Liste der Lernmittel, wenn Sie sich für den KAUF entscheiden.
Hier finden Sie das Anmeldeformular für die Lernmittel, wenn Sie sich für das AUSLEIHVERFAHREN entscheiden.
Hier finden Sie das Anmeldeformular für das Mittagessen in der GBG-Mensa.
Hier finden Sie das Anmeldeformular, wenn sie für Ihr Kind ein Schließfach mieten möchten.
Hier finden Sie die allgemeine Materialliste zum Start in Jg. 5
Zum Ausleihverfahren hier noch einige Informationen:
Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder)
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe
- § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
- Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG)
- Asylbewerberleistungsgesetz.
Für die Freistellung vom Entgelt erhalten die Schulen pauschalierte Ausgleichszahlungen nach Maßgabe des Haushaltsplanes. Die Höhe dieser Zahlungen orientiert sich an den Beträgen, die bei der entgeltlichen Ausleihe im vorangegangenen Schuljahr in den einzelnen Schulformen durchschnittlich für eine Schülerin oder einen Schüler entrichtet worden sind.